Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Die DSW Elektronik GmbH ist als Hersteller von induktiven Bauteilen, Transformatoren und Spulen im Sinne von REACH ein sogenannter "nachgeschalteter Anwender". Wir stellen ausschließlich nicht chemische Produkte her die bei sinngemäßem Einsatz keine Stoffe freisetzen sollen. Damit unterliegt die DSW Elektronik GmbH weder einer Registrierungspflicht noch der Verpflichtung Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.

Sollten Inhaltsstoffe unserer Produkte (größer einem Gehalt von 0,1%) von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als besonders besorgniserregend eingestuft werden, werden wir Sie unverzüglich gemäß REACH Artikel 33 informieren. Es ist nach unserem heutigen Stand nicht davon auszugehen dass dies in naheliegender Zukunft eintreten wird.             

In unserem eigenen Interesse, sowie zur dauerhaften Sicherstellung unserer Produktqualität sind wir stetig bemüht an der Umsetzung von REACH seitens unserer Vormateriallieferanten mitzuwirken.

Unsere Umwelt und unsere Gesundheit ist das höchste Gut. Dies gilt es auch für folgende Generationen nachhaltig zu schützen. Für Sie lassen wir uns etwas einfallen!

Eine entsprechende allgemein gültige Erklärung können Sie sich in unseren Downloads-Allgemein herunterladen.

Ihr DSW-Elektronik-Team